JT Neuhausen hat für euch einen
Bandübungsraum
In unserem voll ausgestatteten Bandübungsraum haben junge Bands (bis 27 Jahre) die Möglichkeit, kostenfrei zu proben. Nach Vereinbarung ist dies auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Bei Interesse könnt ihr euch gerne an die Pädagoginnen* und Pädagogen* wenden.
Neben einem Schlagzeug stehen euch 2 Gitarren-, 1 Bassverstärker sowie eine kleine Gesangs-PA-Anlage zur Verfügung!
Raumüberlassung
Der Saal des Jugendtreffs kann für private Partys und Feiern nur außerhalb der Öffnungszeiten für Anfragen – aus dem Sozialraum Neuhausen/Nymphenburg – genutzt werden.
Diese sind am Samstag ab 19.00 Uhr (Aufbau ab 18.30) oder am Sonntag ab 12.00 Uhr – i.d.R. an zwei Wochenenden im Monat möglich.
Freie Termine erfahren Sie über die Mailadresse feste.asp-neuhausen@kjr-m.de. Bitte senden Sie uns bei der Anfrage gleich den gewünschten Termin, sowie den Stadteilbezug und eine Rückrufnummer mit.
Die Vertragsabwicklungen und Schlüsselübergaben finden i.d.R. am Dienstagabend statt.
Der Saal verfügt über eine Bühne und eine gute Musik- und Lichtanlage. In der Nutzungsgebühr enthalten sind außerdem 10 Biertischgarnituren, vier Stehtische und zwei große Kühlschranke. Speisen und Getränke können nicht über das Haus bezogen werden, dürfen aber natürlich mitgebracht werden.
Allgemeine Infos & Gebühren
- Die Nutzungsgebühr beträgt 200,- €, die Kaution 500,- €.
- Für eine zusätzliche Gebühr von 50,- € kann unsere Küche mitgenutzt werden.
- Der Anlass der Nutzung muss einen Bezug zu unserer Zielgruppe (12-27 Jahre) haben. Bei Geburtstagsfeiern bis inklusive 18 Jahren behalten wir uns eine Einschränkung für Stammgäste vor.
- Die Vertragschließende Person muss mindestens 21 Jahre sein und verpflichtet sich während der gesamten Veranstaltung von Anfang bis Ende anwesend zu sein.
- Die maximale Gästezahl beträgt 45 Personen.
- Im Haus und auf dem Gelände besteht absolutes Rauchverbot.
- Anfragen bitte ausschließlich per E-Mail an feste.asp-neuhausen@kjr-m.de
- Für Besichtigungen der Räumlichkeiten sowie zum Abschluss der Raumnutzungsverträge stehen wir nach vorheriger Absprache gerne zur Verfügung.
Rechtliches
Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen* und Bürger* des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.